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   BGH, 07.09.1982 - 5 StR 579/82   

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https://dejure.org/1982,13114
BGH, 07.09.1982 - 5 StR 579/82 (https://dejure.org/1982,13114)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1982 - 5 StR 579/82 (https://dejure.org/1982,13114)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1982 - 5 StR 579/82 (https://dejure.org/1982,13114)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tateinheit zwischen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung - Änderung eines Schuldausspruchs wegen fehlerhafter Annahme von Tateinheit

 
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  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 5 StR 579/82
    "Die nicht näher begründete Ansicht der Schwurgerichtskammer, der Angeklagte sei neben dem versuchten Totschlag zugleich der gefährlichen Körperverletzung schuldig, es liege Tateinheit vor, ist unzutreffend (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGH bei Holtz MDR 1981, 99); es besteht Gesetzeskonkurrenz.
  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 5 StR 579/82
    "Die nicht näher begründete Ansicht der Schwurgerichtskammer, der Angeklagte sei neben dem versuchten Totschlag zugleich der gefährlichen Körperverletzung schuldig, es liege Tateinheit vor, ist unzutreffend (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGH bei Holtz MDR 1981, 99); es besteht Gesetzeskonkurrenz.
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 5 StR 579/82
    "Die nicht näher begründete Ansicht der Schwurgerichtskammer, der Angeklagte sei neben dem versuchten Totschlag zugleich der gefährlichen Körperverletzung schuldig, es liege Tateinheit vor, ist unzutreffend (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGH bei Holtz MDR 1981, 99); es besteht Gesetzeskonkurrenz.
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80

    Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen

    Auszug aus BGH, 07.09.1982 - 5 StR 579/82
    "Die nicht näher begründete Ansicht der Schwurgerichtskammer, der Angeklagte sei neben dem versuchten Totschlag zugleich der gefährlichen Körperverletzung schuldig, es liege Tateinheit vor, ist unzutreffend (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGH bei Holtz MDR 1981, 99); es besteht Gesetzeskonkurrenz.
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